Auf diesem Blog veröffentliche ich auch gerne immer wieder Gastbeiträge. Damit diese Gastbeiträge in das Konzept und den Medienplan passen, gibt es ein paar Regeln, die beherzigt werden müssen. Diese Regeln stellen sicher, dass wir hier ein nahtloses Konzept sehen und mein Publikum nicht das Gefühl hat, platte Werbung zu lesen, anstatt interessante und passende Inhalte.

Da die Anfragen in der Regel ein Vielfaches von dem darstellen, was ich sinnvoll in diesem Rahmen veröffentlichen kann, ist es wichtig, dass vorab eine kurze Zusammenfassung an uns geschickt wird. Folgende Punkte müssen später für den Gasbeitrag gelten:

1.

Inhaltlicher Rahmen

Gastartikel müssen zuallererst inhaltlichen Mehrwert für unsere Leser liefern. Ein Gastbeitrag soll keine Werbung darstellen (weder für sich noch für kostenpflichtige Produkte) und darf auch nicht zu generisch ausfallen

Themen, die grundsätzlich passen:

  • Analytics im Recruiting
  • Künstliche Intelligenz im Recruiting
  • AI oder Big Data im Recruiting
  • Alles zum Thema KPIs
  • Candidate Experience
  • Hochschulmarketing
  • Eignungsdiagnostik
  • Neue Methoden im Kontext der o.g. Themen
  • Interessante Tools und Software

Alles sollte einen direkten Kontext zum Thema Recruiting haben. Hier auch ein paar Beispiele von Themen, die nicht passen:

  • Büromöbel und Bürodesign
  • Alles zum Thema Feelgood-Management
  • Werbung über eigene Awards, etc.
  • Werbung für eigene Veranstaltungen (die wenigen Veranstaltungstipps, die ich gebe, basieren ausschließlich auf eigenen Erfahrungen)
  • Alles was so allgemein zum Them Recruiting ist, dass es nicht spezifisch genug ist
  • Kein „wir sind eine soooo tolle [Agentur  etc.]“-Selbstbeweihräucherung

2.

Formalitäten

Mindestlänge: 800 Wörter

Maximallänge: 2000 Wörter

Klare Strukturierung durch Zwischenüberschriften, Bulletpoints oder Aufzählungszeichen, damit es für meine Leser strukturiert wird.

Jeder Text muss unique content sein und bleiben – er darf also nicht auf der eigenen Seite oder bei anderen Quellen veröffentlicht sein oder werden. Wir halten uns die Prüfung von eventuellem Duplicate Content vor und sollte dies entgegen der Absprache doch passieren, kommt man auf eine Blacklist und ein veröffentlichter Artikel wird unwiderruflich gelöscht.

Jeder Artikel beginnt mit einer Überschrift (70 Zeichen inkl Leerzeichen maximal) einem Bild, bei welchem wir eine Bestätigung benötigen, dass Sie die Urheberrechte haben und einem Intro im Umfang von 300-400 Zeichen.

Quellen. Mein Blog legt sehr viel Wert auf die Arbeit mit Zahlen, Daten und Fakten – und weniger auf pauschale Meinungen (dafür gibt es genug andere Medien). Sämtliche Aussagen müssen belegt werden mit konkreten Studien, Verweisen etc. In der Regel darf hier ein Link zu einer Original-Quelle gesetzt werden. Wenn die Original-Quelle nicht öffentlich zugänglich ist per Link, dann bitte als Zitation mit Literaturangabe am Ende des Textes.

Beispiel:

11 % aller Studenten gehen über Smartphones auf Jobsuche (Jones, M. 2019, S. 14)

Literatur:

Jones, M. (2019) Name des Artikels, Name des Buches

Das Ziel von Quellverlinkungen soll es nicht sein, einfach nur auf die eigene Website zu verlinken. Wenn dort keine Primärquelle ist mit eigenen Zahlen oder Daten, dann wird der Link direkt wieder gelöscht – ebenso wie Links zu Produkten oder andren werbenden Links.

Über den Autor. Dort stellt man sich als Autor in der dritten Person vor, in  wenigen Sätzen mit maximal 150-250 Zeichen inkl Leerzeichen. Das Ziel soll es sein, zu erklären, warum der Autor Experte ist und warum er hier schreibt. Dazu separat ein Autorenbild in Farbe. Gerne inkl. Verlinkung auf XING oder das LinkedIn Profil des Autors.

3.

Allgemeines

Diese Regeln sind die Grundlage einer Zusammenarbeit für einen Gastbeitrag. Die größte Erfolgswahrscheinlichkeit haben Sie, wenn Sie sich vorher mit mir abstimmen.

Gastbeiträge bleiben bei mir mindestens 12 Monate online und werden danach ersetzt, sofern sie von meiner Leserschaft als nicht relevant eingestuft wurden.

Orientieren Sie sich vom Stil und von der Schreibart an anderen Artikeln in meinem Blog. Hier wird weder Clickbait-Artikel zu finden sein, noch Link-Farmen oder Artikel bei denen man sofort erkennt, dass es keinen Recherche-Aufwand gab für die Erstellung des Artikels.

Hier auch noch einmal der Unterschied zwischen Gast-Artikeln und Sponsored Posts:

  • Bei Sponsorde Posts dürfen Sie auch werbende Links auf Ihre Website oder Produkte setzen, um Traffic für sich zu generieren.
  • Bei Sponsored Posts dürfen Sie inhaltlich auch leicht (!) und in Maßen werbend scheiben – jedoch in einem angemessenen Rahmen.
  • Bei Sponsored Posts dürfen Sie im „über den Autor“-Bereich auch in 2-3 Sätzen Ihr Unternehmen vorstellen und einen Link auf die Website Ihres Unternehmens setzen.

Sollten Sie diese Regeln beherzigen, freue ich mich auf Ihren Beitrag!