Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) trat im August 2006 in Kraft. Groß waren die Aufschreie in der Wirtschaft. Viele prophezeiten Klagewellen wegen Diskriminierungen, aber die befürchtete Klagewelle blieb aus, auch wenn es einzelne Klagen gab und auch vereinzelt von AGG-Hoppern gesprochen wurde. Nach knapp 5,5 Jahren wird es Zeit zu schauen, was das AGG im Bereich der Stellenanzeigen bewirkt hat. Bei der Betrachtung von Stellenanzeigen werde ich mich im Folgenden vor allem auf zwei Gründe fokussieren, da sie besonders markant in Stellenanzeigen vorkommen: Geschlecht und Alter. Noch einmal kurz zur Erinnerung das Ziel des AGG:

§1 des AGG:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen 
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, 
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern 
oder zu beseitigen.“
1.) Geschlecht:
Nachdem es die ersten Klagen wegen geschlechtsspezifischer Bezeichnung einer  Stellenanzeige gab, haben nahezu alle Unternehmen ihre Stellenausschreibungen geschlechts-neutral oder offen für beide Geschlechter formuliert. So wurde aus dem klassichen „Ingenieur“ ein „Ingenieur/-in“ ein „Ingenieur (m/w)“ oder „Ingenieur / Ingenieurin“. Wer in den großen Jobboards (Monster, Stepstone, Jobware etc.) nachstöbert wird in der Regel keine Ausschreibung mit geschlechts-spezifischen Titel mehr finden. So weit so gut.
Wer jedoch in die kostenlosen Stellenbörsen (meinestadt.de, kalaydo.de etc) schaut, der wird sich die Augen reiben. Da ist noch vom klassischen Entwicklungsingenieur oder Bäcker die Rede ohne /w oder /-in.
 
2.) Alter:
Auch im Bereich der Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen hat sich einiges durch das AGG einiges geändert. Um einer möglichen Klage keinen Nährboden zu geben, wurde von vielen Rechtsexperten nahegelegt, dass man sowohl auf Altersattribute, als auch maximale Erfahrungsangaben verzichten sollte.
Aus dem „bis zu 3 Jahre Berufserfahrung“ sollte ein „mit erster Berufserfahrung“ werden. Auf angaben wie „suchen jemanden, der in ein junges udn dynamisches Team passt“ sollte verzichtet werden. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Man findet noch einige große und namenhafte Unternehmen, welche in Ihren Stellenausschreibungen altersdikrimiernde Angaben integriert haben.
Daneben gibt es noch eine extra Kategorie, die ich extra hervorheben möchte:
Das Lichbild:
Ein Lichtbild anzufordern kann sowohl Nährboden für verschiedenste Diskriminierungsgründe sein (Aussehen, ethnische Herkuft, Alter etc.). Deswegen verwundert es mich, dass es immernoch Firmen gibt, die zum Teil ein Lichtbild anfordern. Wer beispielsweise bei Stepstone oder Monster in der Freitext-Suche „Lichtbild“ eingibt, wird erstaunt sein, wen man da alles findet. Selbst große Dax-Konzerne sind dort zu finden.
 
Was sind Ihre Erfahrungen mit dem Thema AGG?  Wie wird dieses Thema in Ihrem Unternehmen gehandhabt?